Merchant-Center-Sperrung wegen falscher Darstellung: was jetzt zu tun ist
Der Prüfantrag ist knapp, ein Tag Abgleich nicht
Bei einer Sperrung wegen Falschdarstellung würde ich den Antrag zuletzt stellen, nicht zuerst. Die Versuche sind begrenzt, und jeder missglückte kostet Tage ohne Shopping-Umsatz. Deshalb prüfst du vorher, ob dein Shop überall dieselbe überprüfbare Firma zeigt und ob ein Käufer die Bedingungen vor dem Bezahlen versteht.
Eine Überprüfung dauert laut Google bis zu sieben Arbeitstage, nach dem zweiten erfolglosen Versuch kann eine Woche Wartezeit folgen. Ein Rechenbeispiel mit erfundenen Zahlen: Angenommen, ein Shop verdient über Shopping 5.000 Euro Deckungsbeitrag nach Werbekosten pro Woche.
| Verlauf im ungünstigen Fall | Dauer | Entgangener Deckungsbeitrag |
|---|---|---|
| Erster Antrag sitzt: 7 Arbeitstage | rund 1,4 Wochen | 7.000 Euro |
| Zwei Fehlversuche, Wartezeit, dritte Prüfung: 26 Arbeitstage | rund 5,2 Wochen | 26.000 Euro |
Die Differenz von 19.000 Euro ist der Betrag, den du gegen einen Tag sorgfältige Arbeit rechnest. Für einen Schweizer Shop gilt das in CHF genauso. Die Rechnung überzeichnet, wenn ein Teil der Nachfrage über Suche oder direkte Besuche trotzdem bei dir landet. An der Reihenfolge ändert das nichts.
Falsche Darstellung reicht von Täuschung bis zur veralteten Adresse
Google meint damit nicht nur Betrug. Die Richtlinie zählt eine falsche Identität, einen falschen Firmennamen oder falsche Kontaktdaten auf, ebenso eine virtuelle Adresse als Hauptsitz, wenn der Betrieb komplett aus einer nicht genannten Region läuft. Dazu kommen nicht offengelegte Gesamtkosten. Solche Fälle stuft Google als schwerwiegend ein, und das Konto wird ohne Warnung gesperrt.
Daneben gibt es die banale Variante. Laut Google können auch diese Punkte zur Sperrung oder Ablehnung führen: abweichende Firmendaten zwischen Merchant Center und Website, fehlende Kontaktangaben, eine unvollständige Identitätsbestätigung, unklare Versand- oder Rückgabetexte, Platzhalter und kaputte Links. Für den Händler heißt das: Rechne nicht damit, dass dir die Meldung die konkrete Stelle zeigt. Du prüfst alles einmal im Zusammenhang, und zwar auch das, was außerhalb deines Shops über dich steht, denn Google darf für die Beurteilung externe Quellen heranziehen.
Ein sauberes Impressum beweist Google wenig
Die Rechtspflicht fragt, ob Angaben vorhanden sind. Google fragt aus meiner Sicht, ob alle Angaben dieselbe Firma beschreiben und ob sich diese Firma überprüfen lässt. Darum reicht es nicht, das Impressum vom Anwalt absegnen zu lassen und erneut einzureichen.
| Land | Rechtlicher Kern | Was Google darüber hinaus erwartet |
|---|---|---|
| Deutschland | § 5 DDG: Name, Anschrift, bei juristischen Personen Rechtsform und Vertretung, E-Mail, Register mit Nummer, vorhandene USt-IdNr. | Steuer- oder Registerkennzeichen sichtbar in der Fußzeile, nicht nur im Impressum |
| Österreich | Laut WKO für Webshops jedenfalls Telefonnummer und E-Mail | Dieselbe Fußzeilen-Vorgabe wie in der ganzen EU, Telefonnummer aktiv und bestätigt |
| Schweiz | Laut SECO klare Angaben zur Identität, Kontaktadresse, gültige E-Mail | Bestätigte Telefonnummer im Merchant Center |
Die Transparenz-Hinweise von Google gehen noch weiter: Die Adresse soll der Gewerbeanmeldung entsprechen, die Telefonnummer aktiv sein, die E-Mail auf der Shop-Domain liegen. Das alles ist kein Rechtsrat, die Pflichten klärst du mit deinem Anwalt. Für einen Schweizer Shop greift die EU-Vorgabe zur Fußzeile dem Wortlaut nach nicht. Ich würde UID oder Registernummer trotzdem zeigen, weil sie die Firma nachprüfbar machen. Mehr zu den Länderunterschieden steht unter Google Ads in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Prüfe den Rechtsträger, nicht die einzelne Seite
Nimm den Registerauszug oder die Gewerbeanmeldung als einzige Wahrheit und gehe von dort durch jede Stelle, an der die Firma auftaucht: Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung, Fußzeile, Kontaktseite, Merchant Center und die Dokumente für die Händlerbestätigung. Google verlangt, dass Name, Adresse und Telefonnummer in Fußzeile, Kontaktseite und Merchant-Center-Einstellungen identisch sind. Die übrigen Stellen ergänze ich, weil gerade dort alte Stände überleben.
| Feld | Wo du zuerst suchst |
|---|---|
| Firmenname | Markenname im Merchant Center, volle Firmierung nur im Impressum; AGB mit der Firma vor einer Umfirmierung |
| Adresse | Lager oder Büro statt Sitz laut Register; Widerruf mit der alten Anschrift nach einem Umzug |
| Telefon | Nummer im Shop weicht von der ab, die im Merchant Center bestätigt ist; Anschluss nimmt niemand ab. Die Bestätigung erledigst du in den Unternehmensinformationen |
| Freemail-Adresse statt Adresse auf der Shop-Domain | |
| Mehrere Shops | Zugehörigkeit nicht offengelegt, zwei Domains wirken wie zwei Firmen |
Rückgabe, Versand und Zahlung liest du wie ein Käufer
Im zweiten Durchgang öffnest du den Shop in einem privaten Fenster und kaufst bis kurz vor den letzten Klick. Google verlangt konkrete Lieferzeiträume und Retourenverfahren, auch für Rückgaben aus Kaufreue. "Schnelle Lieferung" und "Rückgabe nach Absprache" würde ich daher ersetzen durch Tage, Kosten und den genauen Ablauf. Wie du dieselben Angaben sauber im Konto hinterlegst, zeigt Versand und Rückgabe im Merchant Center.
Bei der Zahlung geht es um die Gesamtkosten vor und nach dem Kauf. Die Richtlinie nennt Steuern, Gebühren und Aufschläge, auch Rücksendekosten, wenn die Rücksendeadresse von der Geschäftsadresse abweicht. Nutzt du ein externes Retourenlager, gehört das samt Kosten offen hin. Wiederkehrende Kosten und das Abrechnungsintervall ebenso. Liefert ein EU-Shop in die Schweiz, würde ich zudem klar schreiben, wer anfallende Abgaben trägt.
Zum Schluss der Feed: Preise, Verfügbarkeit und Attribute müssen exakt zum Shop passen, das gehört laut Google ausdrücklich zum Einspruch. Tauchen hier Abweichungen auf, hilft der Artikel zu Ablehnungen wegen falschem Preis. Platzhaltertexte, tote Links und ein Bezahlvorgang mit Fehlern fliegen im selben Schritt raus.
So stellst du den Antrag
Der Ablauf im Merchant Center, Stand November 2026:
- Unter Produkte den Tab "Überprüfung erforderlich" öffnen. Liegt dort eine Anfrage zur Händlerbestätigung mit Ausweis oder Geschäftsdokumenten, muss sie vor dem Antrag erledigt sein.
- Prüfen, ob die Korrekturen live sind. Was nur in einer Testumgebung liegt, sieht die Prüfung nicht.
- Die Probleme zu Einrichtung und Richtlinien ansehen und je Problem eine Option wählen: "Ich habe das Problem behoben" oder "Meiner Meinung nach liegt kein Problem vor".
- "Überprüfung beantragen" auslösen und die E-Mail sowie den Status im Merchant Center verfolgen.
Die Wahl in Schritt 3 ist die eigentliche Entscheidung. Die zweite Option steht möglicherweise nur einmal zur Verfügung. Ich rate dazu, sie nur zu nutzen, wenn du nach dem Abgleich nichts gefunden hast und die Belege bereitliegen. Konten werden laut Google nur reaktiviert, wenn der Sachverhalt eindeutig und gut begründet ist, also schreibst du kurz, welche Firma hinter dem Shop steht und wo das nachprüfbar ist. Hast du etwas korrigiert, wählst du die erste Option, auch wenn du die Korrektur für eine Kleinigkeit hältst.
Wie oft du den Antrag stellen kannst
Rechne mit zwei Versuchen, bevor es teuer wird. Die Wartezeit beginnt laut Google, wenn du Einspruch und Behebung versucht hast. Der Button ist dann ausgegraut, das Enddatum steht im Tab "Überprüfung erforderlich". Sie kann sich nach jeder erfolglosen Prüfung verlängern, und der Support kann sie nicht abkürzen. Darum halte ich "mal probieren, was passiert" für die teuerste Option. Ein zweites Konto ist kein Ausweg: Wer das Shopping-System nach einer Sperrung über neue Konten wieder nutzen will, verstößt laut Google gegen die Richtlinie zum Missbrauch des Netzwerks.
Wann dieser Abgleich nicht reicht
Der Abgleich hilft, wenn die Darstellung das Problem ist. Er hilft nicht, wenn sie stimmt und das Geschäft dahinter nicht zur Richtlinie passt. Eine virtuelle Adresse bei Betrieb aus einer anderen Region musst du offenlegen, nicht besser formulieren. Das Gleiche gilt, wenn du Rückgaben verweigerst, die deine eigenen Bedingungen zulassen, denn auch das führt Google als Verstoß auf. Hier änderst du zuerst den Betrieb und dann den Text, und du klärst die Rechtslage mit jemandem, der dazu beraten darf.
Anders liegt der Fall bei einer Warnung statt einer Sperrung. In einem Warnzeitraum von 7 oder 28 Tagen bleiben die Produkte sichtbar, und du kannst jederzeit eine Überprüfung beantragen. Der Umsatz läuft noch, die Frist aber auch. Nutze sie für denselben Abgleich. Wer das Merchant Center grundsätzlich neu aufsetzen will, startet beim Leitfaden zu Google Shopping und Merchant Center.
Anschlussfragen
Laufen die Anzeigen während der Prüfung weiter?
Darauf solltest du nicht planen. Laut Google werden Anzeigen während der Überprüfung möglicherweise nicht ausgeliefert. Genehmigte Produkte können danach innerhalb von 24 Stunden wieder erscheinen.
Kann der Google-Support die Sperre schneller lösen?
Den Support kannst du fragen, wenn du den Sperrgrund nicht eingrenzen kannst. Eine laufende Wartezeit kann er laut Google weder umgehen noch verkürzen.
Quellen
- Falschdarstellung, Google Merchant Center Hilfe
- Überprüfung Ihrer Probleme beantragen, Google Merchant Center Hilfe
- Problemlösung: Kontaktdaten in Ihrem Onlineshop fehlen, Google Merchant Center Hilfe
- Transparenz und Vertrauen in Bezug auf das Unternehmen, Google Merchant Center Hilfe
- Missbrauch des Netzwerks, Google Merchant Center Hilfe
- § 5 DDG, Allgemeine Informationspflichten, Bundesministerium der Justiz
- Informationspflichten nach dem E-Commerce-Gesetz, WKO
- Onlinehandel, SECO
